Sehr selten kam es in den letzten Wochen und Monaten zu einem  Messeinsatz. Umso wichtiger ist es deshalb die Vorgehensweise bei einer Messung zu beherrschen. In der vergangenen Messübung am 27.6. wurden die Teilnehmer beauftragt, zwei unsichtbare gasförmige Stoffe und einen pulverförmigen Stoff zu bestimmen. Ehe man zur eigentlichen Messung heranging wurden die verschiedenen vorhandenen Messgeräte, Messmethoden und Möglichkeiten erörtert. Bei einem gasförmigen Stoff ist eine so genannte Nullmessung (Messung in einem nicht betroffenen Bereich) immens wichtig um eine spätere Veränderung im betroffenen Bereich ausmachen zu können. Zwar sind auch in den Messeinrichtungen Warneinrichtungen verbaut, jedoch ist eine Nullmessung bei jedem Messeinsatz in diesem Bereich unentbehrlich, da eventuell etwas austritt, was das Gerät vielleicht gar nicht erfassen kann. Zu einem solchen Szenario gehören neben einem Messprotokoll natürlich auch Wetterdaten und Umgebungsdaten zu beachten um mögliche Ausbreitungsszenarien vorherzusagen um somit im Gefahrenfall frühzeitig zu warnen, wie sich evtl. ein gefährlicher Stoff ausbreiten könnte. Wenn man im Einsatzfall nicht weiß was Austritt fungiert man über verschiedenste Ausschlussverfahren.

Wie bei der Übung eingesetzt wurde nach der Nullmessung mit einem so genannten Simultantest gearbeitet. Dabei werden mit einer Vakuumpumpe bestimmte Luftmengen eine bestimmte Zeit lang durch verschiedene Glasröhrchen gezogen welche gefüllt sind mit unterschiedlichen Schichten an Materialien, die auf bestimmte Stoffe reagieren. Erkennbar wird dies durch Verfärbung der Inhalte des entsprechenden Glasrohres. Hat man nun eine Verfärbung von einer bestimmten Art von Stoff, gibt eine Einsatzmatrix vor, welche Stoffe nun weiter gemessen werden sollen um den austretenden Stoff noch genauer zu bestimmen. Bei flüssigen und festen Stoffen kann man je nach Stoff mit verschiedenen PH-Test Säuren, Basen oder auch mit weiteren Tests biologische Stoffe nachweisen. Durch verschiedene Ausschlussverfahren konnten die Übungsteilnehmer als gasförmige Stoffe Propan und reinen Sauerstoff nachweisen und beim festen Stoff handelte es sich um Zitronensäure.

Letzter Einsatz

  • Ölspur
    6. Mai 2024 | 13:22
    Technische Hilfeleistung
    Einsatzort: Impexstraße
Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg

Seit dem 01.01.2015 gilt auch in Baden-Württemberg eine Rauchmelderpflicht.

Euro Notruf 112

Seit 2008 sind Feuerwehr und Rettungsdienst europaweit unter der 112 erreichbar.

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