Aufgrund der Pandemiebestimmungen ist auch bei der Feuerwehr ähnlich wie bei Vereinen der Übungs- und Trainingsbetrieb heruntergefahren.

Die Einsatzzahlen sind seitdem teilweise zurückgegangen. Die bedeutet allerdings nicht, dass man auch das Feuerwehrwesen runterfahren kann. Denn weniger Einsätze bedeutet nicht, immer weniger feuerwehrtechnische Fähigkeiten anwenden zu müssen. Deshalb ist es trotz Pandemiegeschehen unabdingbar die verschiedenste Fähigkeiten und Belastungen fortlaufend zu überprüfen sowie zu trainieren.

Seit Beginn des Jahres findet deshalb immer montags unter strengsten Hygiene- und Schutzbedingungen die Atemschutzbelastungsübungen statt.

Im Regularbetrieb findet diese Übung auf zentralen Belastungsstrecken wie m KIT in Karlsruhe statt, bei welchem die Feuerwehrleute gewisse Leistungen erbringen müssen. Dabei müssen die Feuerwehrfrauen und -männer laut Feuerwehrdienstvorschrift 7 für Atemschutz mit höchstens 1600 Litern Luft 80KJ erbringen.

Um eine Vorstellung zu bekommen, was das bedeutet, kann man sich folgendes Szenario vorstellen:

Man benötigt 1J (Joule) um 100g auf 1 Meter Höhe zu bringen. Wenn man als Rechenbeispiel von einem 75kg schweren Feuerwehrmann ausgeht, der eine 25 kg schwere Ausrüstung trägt, muss dieses komplette Gewicht in 80 Meter Höhe gebracht werden, um die 80 KJ zu erreichen.

Im Normalfall erbracht wird diese Leistung durch folgende Einzelübungen:

  • 25KJ Leitersteigen = 25 Meter eine Leiter hochsteigen
  • 15KJ Orientierungsstrecke = 75m (Lauf- und Kriechparcours mit Hindernissen und Engstellen)
  • 25KJ Laufband/Fahrrad = 250m Laufband
  • 15KJ Hammer ziehen – dabei muss ein Gewicht mehrere Male in die Höhe gezogen werden.

Erschwerend hinzu kommt, dass die Feuerwehruniform zum Schutze der Einsatzkräfte schlecht Hitze rein lässt, allerdings auch schlecht wieder raus lässt.

Aufgrund der Einschränkungen durch die Pandemie ist leider kein Besuch einer Belastungseinrichtung erlaubt.

Diese Übungen müssen nicht nur aus versicherungstechnischer Sicht jährlich absolviert werden, sondern ist auch für die Führung der Feuerwehr ein wichtiger Gradmesser um festzustellen, ob die Atemschutzgeräteträger/innen in einem körperlich fitten Zustand sind.

Um diese Belastung möglich zu machen, hatte man sich einen Belastungsparcours überlegt, gebaut, vermessen und nachgerechnet, ob die geforderten KJ erreicht werden.

Damit die Feuerwehrfrauen und -männer die 80KJ nachweisen können, müssen sie unter voller Schutzausrüstung folgende vier Stationen rund um das Feuerwehrhaus durchlaufen:

  • Treppensteigen vom UG des Feuerwehrhauses bis ins Dachgeschoss und wieder zurück
  • Mit Wasser befüllten Schaummittelkanistern eine Gehstrecke von 125m gehen
  • 450m Gehstrecke
  • 40m Kriechstrecke und 100m Gehstrecke

Um die Hygiene- und Abstandsbedingungen einzuhalten, wurden die Übungen auf die Montage bis in den März hinein verteilt. Aber nicht nur mehr Tage, sondern auch die Übungszeiten wurden angepasst, dass sich immer nur maximal zwei Übungsteilnehmer (unter Atemschutz) und ein Ausbilder (mit FFP2-Maske) begegnen.

Letzter Einsatz

  • Brandmeldealarm
    24. April 2024 | 7:15
    Brandmeldealarm
    Einsatzort: Max-Planck-Str.
Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg

Seit dem 01.01.2015 gilt auch in Baden-Württemberg eine Rauchmelderpflicht.

Euro Notruf 112

Seit 2008 sind Feuerwehr und Rettungsdienst europaweit unter der 112 erreichbar.

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