Bei einer Person die weder Atmung noch spürbaren Puls besitzt zählt jede Minute. Bei einer nicht stattfindenden Herz-Lungen-Wiederbelebung sinkt die Überlebenswahrscheinlichkeit pro Minute um zehn Prozent. Doch was ist eigentlich zu beachten?
Drei einfache Schlagwörter helfen dabei: Prüfen. Rufen. Drücken.

Prüfen: Zunächst gilt es zu überprüfen, ob die Person ansprechbar ist, die Atmung vorhanden ist und noch ein Puls spürbar ist. 
Rufen: Wenn weder Puls noch Atmung vorhanden sind, ist ein Notruf über die 112 abzusetzen und den Vorfall zu schildern.
Drücken: Wenn die Einsatzkräfte informiert sind, muss mit den Wiederbelebungsmaßnahmen begonnen werden. 30 mal Thoraxkompression (Handballen, mittig auf den Brustkorb etwa 5-6cm tief eindrücken) und zwei Atemspenden. Falls ein Automatisierter Externer Defibrillator (kurz AED) in ihrer Nähe ist, so ist dieser auch zu nutzen. Diese Geräte finden sie meist an öffentlichen Gebäuden, wie Rathäuser, Bahnhöfen und Sporthallen.

Damit wir von der Feuerwehr in diesen Maßnahmen fit sind, da uns solche Szenarien auch im Einsatzdienst begegnen können, müssen wir uns regelmäßig auf den neusten Stand bringen lassen und unser Wissen auffrischen. Wir nahmen die Woche der Wiederbelebung (16.-22.9.) zum Anlass und trafen uns am Donnerstag im Gerätehaus und ließen uns von Dirk Weißmann in der Herz-Lungen-Wiederbelebung samt Anwendung eines AED schulen. Wir führen auf einigen unseren Fahrzeugen solch einen AED mit um auf eine solche Reanimationssituation bestens vorbereitet zu sein.

Letzter Einsatz

  • Brandmeldealarm
    24. April 2024 | 7:15
    Brandmeldealarm
    Einsatzort: Max-Planck-Str.
Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg

Seit dem 01.01.2015 gilt auch in Baden-Württemberg eine Rauchmelderpflicht.

Euro Notruf 112

Seit 2008 sind Feuerwehr und Rettungsdienst europaweit unter der 112 erreichbar.

Helfen Sie der Feuerwehr bei ihrer Arbeit – es kostet nur wenig Zeit

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